Kann ich mit meinen Beschwerden einen Bioresonanz Termin in Anspruch nehmen?
Die Bioresonanz ermöglicht vieles, aber wie bei allen Dingen hat auch sie ihre Grenzen. Schauen Sie gerne mal unter Anwendungsbereiche vorbei, damit Sie sich ein genaueres Bild machen können. Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich, um Ihre Beschwerden persönlich zu besprechen!
Wie lange dauert eine Sitzung?
Für Erwachsene dauert die Erstaustestung zwischen 1 und 1,5 Stunden. Die Folgetermine dauern zwischen 45 und 60 Minuten.
Je nach Alter der Kinder, plane ich bis zu einer Stunde pro Termin ein. Meistens dauert es aber nicht so lange, worüber sich Kinder und Eltern gleichermaßen freuen. 🙂
Wie läuft eine Sitzung ab?
Beim Ersttermin besprechen wir Ihre Beschwerden und im Anschluss daran erfolgt schon die Austestung. Je nach Ergebnis erstelle ich dann Ihr individuelles Therapieprogramm, um disharmonische Schwingungen wieder auszugleichen. Bei den Folgeterminen werden zuerst die Themen der vorherigen Sitzung nachgetestet. Dadurch lassen sich die Verbesserungen nachvollziehen. Im Anschluss wird das Therapieprogramm eventuell angepasst und wiederholt.
Ist Bioresonanz für Babys und Kinder geeignet?
Ja, Bioresonanz ist völlig schmerzfrei und auch sehr gut für Babys oder Kinder geeignet.
Spüre ich oder mein Kind etwas bei der Behandlung?
Das hängt davon ab, wie sensibel Sie auf die elektromagnetischen Schwingungen reagieren. Diejenigen, die etwas spüren beschreiben es als ein angenehmes Kribbeln, manchmal breitet sich auch ein angenehmes Gefühl der Wärme aus.
Die meisten Kunden spüren nichts. Das sagt übrigens nichts über den Therapieerfolg aus!
Muss ich vor dem ersten Termin etwas beachten?
Nein, Sie müssen nichts beachten und auch nichts zum Termin mitnehmen.
Ersetzt die Bioresonanz einen Arztbesuch?
Die Bioresonanz ist eine komplementärmedizinische Methode und ersetzt natürlich keinen Arztbesuch!
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein, leider nicht. Verschiedene Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihren Versicherungsberater.
In Österreich ist es auch möglich, die Honorarnoten bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend zu machen.